: Mutterschutz darf kein Nachteil sein
KARLSRUHE afp ■ Das Bundesverfassungsgericht stärkt den Schutz arbeitender Mütter nachträglich. Regelungen, wonach Zeiten des Mutterschutzes für den Anspruch auf Arbeitslosengeld unberücksichtigt blieben, erklärte das Gericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun die Vorschrift bis Ende 2007 nachbessern. Schwebende Verfahren im Streit um Arbeitslosengeld bleiben so lange ausgesetzt. Nach der Regelung erhielt Arbeitslosengeld, wer in den drei Jahren davor mindestens 12 Monate gearbeitet hatte. Mütter wurden benachteiligt, weil das gesetzliche Beschäftigungsverbot im Mutterschutz nicht zählte. (Az.: 1 BvL 10/01)