: Offensichtliche Inhumanität
betr.: „Schwäbische Familie soll in das Kosovo“, taz vom 11. 4. 06
Die Abschiebung ist formal berechtigt, menschlich aber völlig daneben; die Entscheidung der Härtefallkommission können wohl nur Puristen nachvollziehen. Aber immerhin: In Baden-Württemberg setzt sich die CDU-Sozialministerin für eine Härtefallregelung im Sinne des Kindes ein. In Hamburg gibt es einen sehr ähnlich gelagerten Fall (taz nord von heute). Von der dortigen Sozialsenatorin hat Mensch sowas noch nicht gelesen. Als pensionierter Polizeibeamter stehe ich für Recht und Gesetz, aber wenn dies zu so offensichtlicher Inhumanität führt, muss es Ausnahmen geben. Das Mädchen muss bleiben dürfen – mit ihren Eltern! Deutschland wird nicht daran zugrunde gehen, dass drei Menschen aus der Illegalität geholt werden. Ich wünsche Frau Stolz viel Erfolg. HOLGER GUNDLACH, Hamburg
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