SÜDWESTER
: Steuer für Lumpen

Für Aufsehen sorgt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Entscheidung in Sachen Horst N.: Es hat festgestellt, dass der Kreis Osterode zurecht auf die Bearbeitung der 35.000 vom Frührentner angezeigten Falschpark-Delikte verzichtet. Knifflige abgabenrechtliche Fragen wirft indes die Begründung auf, der 59-Jährige, den alle Knöllchen-Horst nennen, gehe einer „denunziatorischen Tätigkeit“ nach: Wäre die als ehrenamtliche, abhängige oder freischaffende Beschäftigung zu werten – oder schlicht vergnügungssteuerpflichtig? Dem sollte die Kreisverwaltung nachgehen, und auf Horst N. seine Steuerprüfer ansetzen. Oder, wenn die keine Zeit haben, halt ’nen freakigen Frührentner.