: Eigenheimzulage ersetzt kein ALG II
DORTMUND dpa ■ Langzeitarbeitslose sind auch im Monat der Auszahlung ihrer Eigenheimzulage hilfebedürftig. Die EHZ diene dazu, Wohneigentum als Teil einer privaten Altersvorsorge zu bilden, urteilte das Dortmunder Sozialgericht. Ein arbeitsloser Vater hatte gegen die AG Märkischer Kreis geklagt, die ihm im Monat der EHZ-Auszahlung das ALG II wegen fehlender Bedürftigkeit verwehrte. Das Sozialgericht verurteilte die AG dazu, das ALG II ungekürzt zu gewähren. Dies gelte, soweit die jährlichen Zinsen für den Hauskredit die Höhe der Zulagen erreiche. Da die Zinsen die EHZ bei weitem überstiegen, hätte der Kläger dadurch „keinen Cent mehr zum Leben“. (Az.: S 27 AS 240/05)