Kindesunterhalt geht vor

Zu Gunsten der Kinder, zu Lasten der Mütter: Bundesregierung plant Reform des Unterhaltsrechtes

Die Bundesregierung plant eine Reform des Unterhaltsrechtes, durch die das Kindeswohl nach Scheidung oder Trennung der Eltern gefördert und die Eigenverantwortung der Ex-Eheleute gestärkt werden soll.

Kern des Entwurfes ist die Änderung der Rangfolge von Unterhaltsansprüchen. Bisher teilte sich das minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten. Die nichtverheiratete Mutter fand sich erst im zweiten Rang wieder, auch wenn sie Kinder betreut. Konnte der Vater finanziell nicht alle Ansprüche bedienen, reduzierte sich die Höhe des an das Kind zu zahlenden Betrages unter seinen notwendigen Bedarf.

Die Reform sieht den Vorrang des Kindesunterhaltes vor. Unter den Erwachsenen haben diejenigen Vorrang, die Kinder betreuen – ob sie verheiratet waren oder nicht. Die nichteheliche Ex hat ihren Unterhaltsanspruch allerdings nur in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes – die geschiedene Mutter bekommt Betreuungsunterhalt bis zum achten Geburtstag ihres Sprösslings.

Zu einer größeren Gerechtigkeit wird diese Reform aber leider nicht beitragen. Eine Studie des Bundesfamilienministeriums über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung weist nach, dass schon jetzt die Frauen überproportional wirtschaftliche Nachteile durch die Trennung erleiden. Geschiedene Frauen haben im Vergleich zur Ehezeit ein Drittel weniger Einkommen, während ihre Ex-Gatten nur etwa ein Zehntel einbüßen. Die Armutsquote verdoppelt sich bei Frauen ein Jahr nach der Trennung fast (von 20 auf 34 %), bei Männern ändert sie sich nur unwesentlich (von 7 auf 11 %). Frauen verlassen häufiger die frühere Wohnung, die Kinder bleiben in der Regel bei ihnen.

Die zwingenden Folgerungen aus dieser Studie werden im jetzigen Entwurf nicht aufgegriffen. Der Hinweis auf die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Mütter geht zum einen an der Realität fehlender Kinderbetreuungsplätze und gesetzlicher Absicherung ihrer Arbeitsplätze vorbei. Zum anderen wird diese Reform flankiert durch Hartz IV und die zunehmende Verarmung der Familien, die früher Sozialhilfe bekamen. Viele der Mütter, deren Kinder jetzt durch den Unterhalt des Vaters nicht mehr staatliche Leistungen bekommen müssen, werden selbst durch den Bezug von ALG II auf die Armutsgrenze reduziert – was dann erneut zum Problem auch für die Kinder wird. Ein Gesetz, das dem Wohle der Kinder hätte gerecht werden wollen, hätte auch hierzu Regelungen treffen müssen.

Waltraud Braker ist Fachanwältin für Familienrecht