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Archiv-Artikel

Zoff bei Herlitz

Gewerkschaft greift durch: Herlitz-Vereinbarung darf nicht in Kraft treten, da sie Arbeiterrechte aushebele

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di greift durch: Die Arbeitnehmerorganisation hat das zwischen Geschäftsführung und – in der Regel leicht erpressbaren – Betriebsrat ausgehandelte Tarifergebnis beim Schreibwarenhersteller Herlitz widerrufen. Die Gewerkschaft hatte vorsorglich eine lange Widerrufsfrist festgelegt, da betrieblich noch ein Interessenausgleich und ein Sozialplan abzuschließen waren.

Nun sei bekannt geworden, dass beide darauf ausgerichtet seien, zu Lasten der Beschäftigten gesetzliche Schutzbestimmungen auszuhebeln, so der stellvertretende Ver.di-Landesbezirksleiter Andreas Kühn. Außerdem sollen die Ansprüche auf Abfindungen um bis zu 90 Prozent gekürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer sich weigerten, zu einem Dienst- oder Werkleister von Herlitz zu wechseln.

Der Vorstand könne nicht erwarten, dass die Beschäftigten von Herlitz und seiner Logistiktochter E-com trotz gesicherter Unternehmensfinanzierung auch künftig Opfer brächten, während Zug um Zug Arbeitsplätze vernichtet oder in den Niedrigstlohnbereich ausgelagert würden, so Kühn.

Der Papier- und Büroartikelhersteller Herlitz will Produktionsstätten im Großraum Berlin schließen und die Arbeitsplätze zum Teil nach Brandenburg verlagern. Vergangene Woche hatte der Konzern den Abbau von 143 Arbeitsplätzen und die Auslagerung von 81 Stellen bekannt gegeben. Die Gewerkschaft befürchtet jedoch, dass im Herlitz-Konzern bis zu 338 Stellen abgebaut werden sollen. DDP, TAZ