piwik no script img

Archiv-Artikel

Der Fall Sürücü zeigt die Grenzen der Justiz KOMMENTAR von CEM ÖZDEMIR

Der Mord an Hatun Sürücü hat Deutsche wie Türken schockiert. Das Urteil über ihre Brüder, von denen nur der jüngste wegen Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hinterlässt nun einen bitteren Nachgeschmack. Das Gericht hat sein Urteil nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gefällt. Der Freispruch der beiden älteren Sürücü-Brüder erfolgte aus Mangel an Beweisen und war deshalb juristisch sicherlich korrekt. Doch „Ehrenmorde“ – und um einen solchen hat es sich hier wohl gehandelt – werden in archaischen Normen verpflichteten Gemeinschaften traditionell im Familienrat beschlossen. Oft wird dafür das jüngste männliche Familienmitglied ausgewählt, weil bei ihm das geringste Strafmaß zu erwarten ist.

Hatun Sürücü ist tot, weil sie sich der Illusion hingab, die Liebe ihrer Familie würde schwerer wiegen als deren Ablehnung ihres Lebensstils. Wäre sie dem Rat jenes älteren Bruders gefolgt, der den archaischen Wertvorstellungen seiner Familie den Rücken gekehrt hatte, wäre sie heute vielleicht noch am Leben. Der Rechtsstaat stößt bei der Verfolgung solcher Taten leicht an seine Grenzen. Die Revision wird ans Licht bringen, ob die Behörden möglicherweise nicht sauber genug ermittelt haben und ob ein neues Urteil gesprochen werden muss.

Es muss möglich sein, dieses Urteil zu kritisieren, ohne gleich in den Verdacht zu geraten, damit den Rechtsstaat infrage zu stellen. Doch Politiker sollten sich hüten, in populistische Reflexe zu verfallen, indem sie etwa die Abschiebung der gesamten Familie fordern: Das mag zwar „moralisch“ verständlich sein, realistisch ist es nicht. Es befördert zudem den fatalen Eindruck, dass sich jedes Integrationsproblem so einfach über die Grenzen schaffen ließe. Aber die Türkei ist nicht so etwas wie ein Alcatraz für Deutschland, sondern sie hat mit dem Phänomen der so genannten Ehrenmorde die gleichen Probleme wie die deutsche Justiz.

Anders sieht es hingegen bei der Frage nach dem Sorgerecht aus. Denn die Vorstellung, dass Hatuns sechsjähriger Sohn, der jetzt bei einer Pflegefamilie lebt, nun wie zur Belohnung in die Obhut der Sürücü-Familie kommen könnte, ist kaum zu ertragen.