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Archiv-Artikel

Privatisierte Sicherheit

SECURITY Wer am Flughafen Personen kontrolliert, ist oft prekär beschäftigt. Aber was für die einen „Leiharbeit“ ist, ist für andere eine rechtlich einwandfreie private Dienstleistung

Demo in der City

Rund 100 Menschen waren gestern einem Aufruf des Bremer Mayday-Bündnisses gefolgt und demonstrierten in der City gegen Ausbeutung und schlechte Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Unter dem Motto: „Her mit dem schönen Leben – für alle, weltweit“ protestierten sie gegen Leiharbeit und „Stundenlöhne deutlich unter zehn Euro“ hierzulande, aber auch gegen die „menschenunwürdigen Zustände“ in den Textilfabriken in Fernost. Zudem wolle man nicht nur die Beschäftigten „zur Gegenwehr ermutigen“, so das Mayday-Bündnis: „Betriebliche Auseinandersetzungen sind keine Privatprobleme der Betroffenen.“ Daneben will die Initiative dem „jährlichen Ritual“ der Demo zum 1. Mai etwas entgegen setzen. Die sammelt sich am Samstag ab 10.30 Uhr an der Ecke Osterdeich/Sielwall. Für 12 Uhr ist der Beginn der Kundgebung auf dem Domshof geplant. mnz

von JAN ZIER

Sie sind „Hilfskräfte in Uniform“, sagt die Gewerkschaft Ver.di – und „mit den gleichen Rechten und Pflichten“ ausgestattet wie die Polizei. Am Flughafen Bremen sind sie verantwortlich „für die Abwehr terroristischer Gefahren“, sagt der Anwalt Holger Thieß. Und doch seien sie prekär beschäftigte „LeiharbeiterInnen“ eines privaten Sicherheitsdienstes, die weniger als elf Euro pro Stunde bekommen. Aber: Daran ist juristisch nichts auszusetzen, hat jetzt das Arbeitsgericht entschieden. Es wies die Klage eines „Luftsicherheitsassistenten“ ab, der in einem Musterprozess erreichen wollte, dass er bei der Polizei fest angestellt wird. Eine ähnliche Klage war jüngst auch in Hamburg gescheitert. Nun landet der Fall beim Landesarbeitsgericht.

Von 150 KontrolleurInnen am Flughafen Bremen sind heute Thieß zufolge 135 „LeiharbeiterInnen“. Sie verdienten rund 500 Euro weniger als die 15 PolizistInnen, die ebenfalls dort arbeiten. Bremen ist dabei keine Ausnahme: Bundesweit seien 6.200 der 7.000 SicherheitskontrolleurInnen an den Flughäfen bei privaten Wachfirmen beschäftigt.

Dass deren KontrolleurInnen inhaltlich im Wesentlichen das Gleiche machen wie die PolizistInnen, das bestreitet auch das Arbeitsgericht nicht. Aus seiner Sicht sind sie jedoch gleichwohl „keine LeiharbeitnehmerInnen“ im juristischen Sinne. Sondern DienstleisterInnen, die laut Vertrag „in eigener Verantwortung“ arbeiten und unabhängig von arbeitsrechtlichen Weisungen von PolizistInnen. Diese übten lediglich eine Fachaufsicht aus, so das Gericht – und daran ist rechtlich nichts auszusetzen. „Tatsächlich ist es anders“, beharrt Thieß – aber das sei vor Gericht „schwer zu beweisen“. Auch der Arbeitsrichter war am Ende nicht davon überzeugt, dass die praktische Handhabung von dem Wortlaut der Verträgen abweicht. Thieß sieht überdies das in der Verfassung garantierte staatliche Gewaltmonopol verletzt – doch auch da ist das Arbeitsgericht anderer Meinung.

In Bremen ist seit kurzem der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW), eine Firma der auch in der Gebäudereinigung aktiven Piepenbrock-Gruppe für die Personen- und Gepäckkontrollen am Flughafen zuständig. Verträge wie dieser werden regelmäßig neu ausgeschrieben, den Zuschlag erhält, wer gerade am billigsten ist. Die DSW sei in Bremen bislang noch „völlig überfordert“, sagt Thieß, der gar von einem „völligen Chaos“ beim DSW spricht. Derzeit suchen sie noch nach Personal für den Flughafen. Ihre geringe Bezahlung ist dabei für Ver.di auch ein Sicherheitsrisiko: Wer kaum etwas verdiene, sei anfälliger für Korruption. Zugleich ist die Privatisierung von Polizeiaufgaben im Trend: Auch im Bremer Gefängnis wurden laut Ver.di bereits private Wachleute engagiert.