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Archiv-Artikel

Lange Haft für Kindsvater

Das Landgericht verurteilt einen 16-Jährigen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Er hatte seine schwangere Exfreundin brutal verprügelt, um so sein Kind zu töten

Wegen schwerer Misshandlung eines hochschwangeren Mädchens hat das Landgericht gestern zwei junge Männer zu Jugendhaftstrafen verurteilt. Der heute 16-jährige Vater des Kindes muss für dreieinhalb Jahre und ein 15-jähriger Freund für drei Jahre ins Gefängnis. Die Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlich versuchten Schwangerschaftsabbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Prozess fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die beiden hatten die Misshandlung gestanden.

Der Kindsvater hatte im Dezember vergangenen Jahres seine damals 15-jährige, hochschwangere Exfreundin unter einem Vorwand auf den Hof der Hedwig-Dohm-Schule in Moabit gelockt. Gemeinsam mit dem mitangeklagten Freund trat er dem Mädchen gezielt mehrfach in den Bauch, um das ungeborene Kind zu töten. „Unterbrochen wurden die Misshandlungen immer wieder mit der Frage, ob das Kind schon tot sei“, hieß es im Urteil. Außerdem zwangen die Angeklagten die schwangere Schülerin, von einer drei Meter hohen Skulptur zu springen.

Die Täter flüchteten, während sich die Schwangere in eine Turnhalle schleppte. Von dort aus alarmierten Gäste einer Weihnachtsfeier Feuerwehr und Polizei. Bei einer Notentbindung im Virchow-Klinikum brachte die Schülerin eine Tochter zur Welt. Beide sind den Angaben zufolge heute wohlauf.

Das Gericht habe berücksichtigt, dass sich der damals noch 15-Jährige „wegen der von der Familie missbilligten Vaterschaft“ in einer Ausnahmesituation befand, sagte ein Justizsprecher. Auf Grund der „außerordentlichen Belastungssituation“ ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Dagegen wurde insbesondere die „heimtückische und brutale Vorgehensweise“, aber auch die wiederholte „Frage nach dem Tod des Ungeborenen“ bei der Misshandlung strafverschärfend gewertet.

Nach dem Richterspruch schlug und trat der Kindesvater um sich. Seine Mutter, die im Prozess anwesend war, musste zur Beruhigung auf die Krankenstation gebracht werden. ddp