: Abschiebung nicht bei Zwangsheirat
STUTTGART ap ■ Unter Zwang verheiratete Frauen, die in der Ehe misshandelt werden, dürfen nicht ohne weiteres in ihr Heimatland abgeschoben werden, so das Verwaltungsgericht Stuttgart. Eine Asylbewerberin dürfe deshalb nicht in den Iran zu ihrem Ehemann zurückgeschickt werden. Die Frau reiste im Februar 2004 nach Deutschland. Dabei gab sie an, ihre religiösen Eltern hätten sie im Juli 2003 gegen ihren Willen mit dem 50 Jahre alten Freund ihres Vaters verheiratet. Nach ihrer Verheiratung sei ihr verboten worden, das Studium fortzuführen. Ihr Ehemann habe sie geschlagen, gefoltert und vergewaltigt. Nach Auffassung des Gerichts kann eine Verfolgung auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpfe. Dabei sei auch eine Verfolgung von so genannten nichtstaatlichen Akteuren relevant, die auch private Einzelpersonen sein könnten, wenn der Staat nicht in der Lage oder nicht willens sei, Schutz vor der Verfolgung zu bieten.