Maschseemörder soll für immer hinter Gitter

PLÄDOYERS Staatsanwaltschaft sieht nach dem Mord an einer Prostituierten besondere Schwere der Schuld bei rechtsradikalem Tatverdächtigem. Der Verteidiger hält die Täterschaft für nicht erwiesen

Das Mordopfer hatte sich über die rechtsradikalen Ansichten des Täters mokiert

Im Fall des sogenannten Maschseemörders plädierte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Hannover auf lebenslange Haft wegen Mordes. Außerdem forderte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Einweisung des Angeklagten in die Psychiatrie. Der 25 Jahre alte Drogenkranke soll vor knapp einem Jahr eine 44 Jahre alte Frau erstochen und ihre zerstückelte Leiche in den See geworfen haben.

„Er hatte sich eine derartige Tat mehrfach im Detail ausgemalt und begeisterte sich für Massenmörder“, sagte Staatsanwältin Maidie Schenk in ihrem Plädoyer. „Er konnte den lang gefassten Wunsch, einen Menschen sterben zu sehen, nicht unterdrücken.“ Sein Opfer, eine zufällig im Rotlichtviertel aufgegabelte Prostituierte, habe er in seiner Wohnung getötet, weil sie sich über seine rechtsradikalen Ansichten lustig gemacht habe.

Obwohl der Angeklagte nach dem Gutachten eines Psychiaters vermindert schuldfähig ist, müsse für ihn die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. „Wann, wenn nicht in diesem Fall“, sagte Schenk. Der Angeklagte habe kein Mitgefühl und keine Reue gezeigt. „Er ist offenbar stolz auf die besondere Widerwärtigkeit seiner Tat.“

Nebenklageanwalt Dirk Baumann kritisierte, dass die Ermittlungen gegen die Freundin des Angeklagten wegen Mittäterschaft bereits im Vorfeld des Prozesses eingestellt wurden. Die 37-Jährige hatte nach eigener Aussage unter Zwang bei der Beseitigung der Toten geholfen.

„Es ist nicht erwiesen, dass der Angeklagte der Täter ist“, sagte Verteidiger Urs Kobler in seinem Plädoyer. Im Alibi der Freundin gebe es Widersprüche. Wenn das Gericht den Angeklagten dennoch verurteile, müsse die Tat als Totschlag im Affekt und nicht als Mord gewertet werden. In seinem letzten Wort sprach der Angeklagte der Familie des Opfers sein Beileid aus, stellte sich aber als unschuldig dar. Am Mittwoch soll das Urteil fallen.  (dpa)