HARTZ-IV-EMPFÄNGER
: In Härtefällen gibt es künftig mehr Geld

BERLIN | Langzeitarbeitslose haben in besonderen sozialen Härtefällen ab sofort Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Der Bundesrat stimmte der Härtefallregelung zu, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Februar zu Hartz IV angemahnt hatte. Für dieses Jahr rechnen Bund und Länder mit Zusatzkosten von 100 Millionen Euro, wovon der Bund 92 Millionen Euro übernimmt. Mehr Geld gibt es für Hartz-IV-Empfänger, die einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf“ nachweisen. (epd)