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Archiv-Artikel

Pflegeverband sauer auf Minister Brüderle

MINDESTLOHN Die Untergrenze von 7,50 Euro für Pflegehilfskräfte wackelt. Sie sollte ab 1. Juli gelten

Von SIS

BERLIN taz | Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat zerknirscht auf die Ankündigung reagiert, dass die Einführung des mühsam ausgehandelten Mindestlohns in der Pflegebranche zum 1. Juli möglicherweise auf der Kippe steht. „Wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn für Pflegehilfskräfte“, sagte Peter Tackenberg, stellvertretender Geschäftsführer des DBfK, der taz.

Grund für die Spekulationen sind Differenzen zwischen Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will für die 800.000 Beschäftigten in Altenheimen und ambulanten Pflegestationen einen Mindestverdienst per Gesetz einführen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hingegen hat Einspruch eingelegt und will die Regelung bis Dezember 2011 befristen.

Darüber werde das Kabinett in Kürze beraten, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. Ob der Termin der Einführung des Mindestlohns tatsächlich ausgesetzt sei oder lediglich die Befristung behandelt werde, sei zurzeit völlig unklar.

Die Pflegebranche besitzt keine einheitlichen Tarifverträge. Nach sechs monatelangem Ringen um Entgelte und Laufzeiten hatte eine Kommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern einen Stundenmindestlohn von 7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West) vorgeschlagen. Der sollte zum 1. Juli eingeführt werden. Der DBfK plädiert für 9,50 Euro. Höher qualifiziertes Fachpersonal müsse 11,50 Euro und mehr verdienen, sagte Peter Tackenberg. Umfragen des Verbandes hätten ergeben, dass Pflegehilfskräfte mancherorts „deutlich unter 4 Euro verdienen“. 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Demografen rechnen damit, dass es in vierzig Jahren doppelt so viele sein werden. SIS