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Archiv-Artikel

Fotografen füllen Klassenkasse

BESTECHUNG Das Hildesheimer Landgericht hat zwei Schulfotografen freigesprochen. Sie sollen mehreren Schulen in Niedersachsen Geld- und Sachgeschenke gemacht haben, um so Konkurrenten abzuhängen

Von den ersten Ermittlungen bis zum Urteil dauerte es fünf Jahre

Mehrere hundert Euro für die Klassenkasse oder ein Drucker für den Computer-Raum. Im hart umkämpften Markt der Schulfotografen sind solche Geschenke für die Schulen heutzutage selbstverständlich. Um Bestechung handelt es sich dabei nicht – jedenfalls nach Ansicht des Hildesheimer Landgerichts.

Die Richter haben am Dienstag zwei Vertreter einer Firma aus Peine freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte zuvor für den 61-jährigen Angeklagten und seine 51 Jahre alte Kollegin Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie von zehn Monaten gefordert. Die Angeklagten hatten Schulen in den Kreisen Peine, Gifhorn, Hildesheim und der Region Hannover Umsatzbeteiligungen in Höhe von meist zehn Prozent dafür gegeben, dass sie der Firma den Vorzug vor der Konkurrenz gaben. Teilweise bekamen die Schulen auch Drucker oder Digitalkameras geschenkt. Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach wertete das Verhalten als Bestechung, weil es für die Geschenke keine Gegenleistung gegeben habe. Die Schulleiter hätten den Fotografen ausschließlich den Zugang zur Schule gegeben.

Dem Gericht zufolge sei die Abwicklung der Schulfoto-Aktionen für die Schulen jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Eine Gegenleistung in Form etwa von Umsatzbeteiligungen als Ausgleich für diesen Aufwand halte das Gericht daher für angemessen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Branche begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Von den ersten Ermittlungen bis zum Urteil dauerte es rund fünf Jahre. „Es sind fünf harte Jahre gewesen“, sagte der 61-Jährige nach der Urteilsverkündung. Das Bangen ist für ihn aber noch nicht vorbei. Der Staatsanwalt und ausgewiesene Korruptionsexperte Rainer Gundlach will nun prüfen, ob er Revision gegen das Urteil einlegt. Dann müsste der Bundesgerichtshof klären, ob Schulfotografen Schulen beschenken dürfen.  (dpa)