Der Traum vom schnellen Geld

Gericht: Bewährungsstrafe für 56-Jährigen, der unbekannten Internetbetrügern sein Konto zur Verfügung stellte. Sie hatten Geheimnummern mit Spammails ausgespäht

Das Amtsgericht hat einen arbeitslosen Goldschmied wegen Geldwäsche und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 56-jährige Axel R. habe Internetbetrügern „leichtfertig“ sein Konto für einen Geldtransfer zur Verfügung gestellt, so das Gericht gestern. Der Mann hatte bei der Transaktion von 7.000 Euro geholfen, die mit Hilfe einer durch eine Spammail ausgespähten Geheimnummer von unbekannten Hintermännern über sein Konto in die Ukraine transferiert wurden.

Im Juli 2005 antwortete der Familienvater auf eine E-Mail mit einer Nebenjobofferte der Firma „HQ Management S. A.“ Axel R. registrierte sich bei der Firma und erhielt kurz darauf Antwort. Die Initiatoren schrieben per Mail, ihre Firma würde Waren aus der Ukraine in Deutschland verkaufen, doch ihre Kunden würden ungern auf ein ausländisches Konto einzahlen. Deshalb suchten sie jemanden, der sein deutsches Konto für Transaktionen zur Verfügung stelle. Derjenige erhalte sieben Prozent Provision.

Axel R. erhoffte sich ein regelmäßiges Nebeneinkommen. Eine weitere Mail kündigte den baldigen Eingang von 7.000 Euro an. Dieses Geld solle er abzüglich seiner Provision bei der Western Union Bank bar überweisen. Axel R. tat wie ihm geheißen: Er richtete ein neues Konto ein und zahlte zweimal 3.255 Euro auf ukrainische Konten. 490 Euro behielt er für sich. Kurz darauf erhielt er eine SMS: „Geld ist angekommen. Vielen Dank.“

Der nicht vorbestrafte Axel R. räumte das Geschehen ein. Er hatte auch versucht, gegen die Drahtzieher Strafanzeige zu stellen. Bei der Polizei erhielt er die Auskunft: „Das können Sie sich sparen.“ Diese Einschätzung teilt der Polizeibeamte Andreas Klingbeil, der seit Februar 2005 ein Ansteigen so genannter Pishing-Fälle (zusammengesetzt aus Password und Fishing) registriert. Die technisch versierten Hintermänner, die mit einem offiziell wirkenden Bankschreiben per E-Mail Kontoinhaber zur Preisgabe ihrer Kontodaten verleiteten, seien noch nie gefasst worden. Es gebe weit über 100 Verfahren allein in Berlin, allerdings nur gegen solche Täter-Opfer wie Axel R. Aber auch der Geschädigte Nicolaus I. habe sich fahrlässig verhalten, indem er seine Geheimnummer zu einer angeblichen Kontoaktivierung preisgab.

Der Richter bescheinigte Axel R. kein vorsätzliches Handeln, dafür aber äußerste Leichtfertigkeit und Leichtgläubigkeit beim Geldtransfer. Sieben Prozent Provision sei „ein ziemlicher Hammer“. Der Angeklagte hätte in grober Weise verkannt, dass dies nicht rechtmäßig sein kann und sich deshalb der Geldwäsche schuldig gemacht. Uta Falck