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„Maulkorb für die Presse“

Das mit Spannung erwartete Urteil des Landgerichts Stuttgart im Streit der Bahn gegen die Stuttgarter Zeitung (StZ) wurde auf den 4. November vertagt. Das Kommunikationsbüro Stuttgart 21 will der Zeitung verbieten, weiterhin zu behaupten, dass das Milliarden-Projekt erst ein Jahr später als geplant fertig gestellt werden könne

von Jürgen Bartle

Der Bericht „Bahn verklagt Zeitung“, der am 23. Oktober online gestellt worden war, war die am zweithäufigsten gelesene Story Kontext-Story des Jahres 2013. Sie wurde von Internetportalen („Meedia“, „turi2“, „Drehscheibe“, „Nachdenkseiten“) aufgegriffen und über Facebook und Twitter gepostet. Auch andere Medien, darunter die Deutsche Presse-Agentur (dpa), recherchierten, rangen sich aber bisher nicht zu einer Berichterstattung durch. StZ-Chefredakteur Joachim Dorfs mauerte: „Wir kommentieren den Vorgang nicht.“

Wie berichtet, hatte das Kommunikationsbüro für Stuttgart 21 vor dem Landgericht Stuttgart eine Unterlassungsklage gegen die Stuttgarter Zeitung (StZ) angestrengt, wonach diese künftig nicht mehr behaupten darf, das Milliarden-Bauprojekt der Bahn werde voraussichtlich später als geplant in Betrieb gehen: nämlich erst 2022, anstatt ein Jahr früher, 2021. Anlass zu der Klage hatten zwei in der StZ erschienene Berichte von Jörg Nauke und Thomas Braun gegeben, die als Quelle den Quartalsbericht der Bahn AG benutzten. Das Dokument wurde sogar ausrissweise im Blatt gezeigt.

Zäsur im Umgang mit Medien

Dennoch verlief die Verhandlung vor der 11. Zivilkammer des Landgerichts am 17. Oktober keineswegs nach Wunsch der Zeitung. In einer eigens einberufenen Krisenkonferenz wurden StZ-Kollegen dahingehend informiert, dass man in dieser Instanz wohl nicht gewinnen werde.

Der von Kontext öffentlich gemachte und als „Zäsur im Umgang der Bahn mit kritischen Medienberichten“ kommentierte Vorgang hat inzwischen auch die Kommunalpolitik beschäftigt. „Maulkorb für die Presse“ überschrieb zwei Tage nach der Kontext-Veröffentlichung die Stuttgarter Gemeinderatsfraktion der Grünen eine Pressemitteilung und fragte darin, ob „nach Bäumen, Park und S-Bahn“ nun auch „die Pressefreiheit S 21 geopfert werden“ solle. Darüber berichtete die Stuttgarter Zeitung genau so wenig wie über eine Sitzung des Ältestenrats des Stuttgarter Gemeinderats, in dem der Vorgang ebenfalls diskutiert wurde, und zwar ziemlich kontrovers.

Dafür aber aus gutem Grund: Schließlich wird das Kommunikationsbüro von einem Verein getragen, in dem die Stadt Stuttgart ebenso Mitglied ist, wie sie sich an den Kosten des Büros beteiligen muss. Über die Frage, ob es zum einen Aufgabe einer mit öffentlichen Geldern finanzierten Institution sein könne, die Berichterstattung der Medien gerichtlich einschränken zu lassen, und ob zum anderen die Stadt als Träger eingeweiht war, beharkten sich denn auch im Ältestenrat die Kombattanten aus Befürwortern und Gegnern des Bauprojekts. Erst recht, als Baubürgermeister und Projektbefürworter Matthias Hahn (SPD) einräumen musste, von der Klage gewusst zu haben, allerdings nicht davon, dass als Kläger der Verein auftritt. Hahn will angenommen haben, der Chef des Kommunikationsbüros, Wolfgang Dietrich, sei persönlich der Kläger.

Schadenfreude im Ältestenrat

Derweil ließen andere Projektbefürworter im Ältestenrat sogar Schadenfreude gegenüber der Stuttgarter Zeitung und insbesondere gegenüber dem Autor Jörg Nauke erkennen. Sätze wie „Das geschieht denen doch recht“ und „Der Nauke gehört schon lang verklagt“ sollen am Rande der Sitzung gefallen sein. Das nährt den in Journalistenkreisen zirkulierenden Verdacht, die Aktion des ohnehin umstrittenen Projektsprechers Dietrich ziele vor allem darauf ab, mit Nauke und Thomas Braun zwei projektkritische Journalisten in der StZ-Redaktion mundtot machen zu wollen. Denn auch ein Artikel von Braun, der einen Tag nach Naukes Beitrag erschien, ist Teil der Klage. Darin hatte der Autor angemerkt, dass die Bahn in der bereits erwähnten Aufsichtsratsvorlage zwar eine von ihr in Auftrag gegebene Emnid-Umfrage vom Februar 2013 erwähnt hatte, derzufolge die Zustimmung zu dem Projekt bei 67 Prozent liege, nicht jedoch die wesentlich aktuellere Bürgerumfrage der Stadt Stuttgart, in der eine knappe Mehrheit gegen S 21 war.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Stuttgarter Gemeinderat, wo die S-21-Befürworter in der Überzahl sind, und angesichts der Stimmung im Ältestenrat ist verständlich, dass sich Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) auf Anfrage von Kontext „zu dem Vorgang nicht äußert“. Dass aber die Stuttgarter Zeitung und ihr Schwesterblatt Stuttgarter Nachrichten (StN) weiter schweigen, verwundert zumindest. Apartes Detail am Rande: Bei der Verhandlung vor dem Landgericht war auch ein StN-Gerichtsreporter anwesend - ohne bis dato eine Zeile darüber veröffentlicht zu haben.

Das dürfte der Konzernraison geschuldet sein, denn beklagt waren die beiden StZ-Geschäftsführer Martin Jaschke und Alexander Paasch, die innerhalb der Südwestdeutschen Medienholding (SWMH) in Personalunion auch die Chefs der StN sind.

Bei der StZ kann man seit vergangenem Montag online unter der Überschrift „In eigener Sache“ lesen: „Die Stuttgarter Zeitung befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit mit dem Kommunikationsbüro Stuttgart 21. Das Kommunikationsbüro hat eine Unterlassungsklage gegen die Zeitung eingereicht aufgrund der Berichterstattung über das Bauprojekt Stuttgart 21. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns nicht zu den Inhalten äußern und geben keine Stellungnahme dazu ab. Wir bitten um Verständnis.“ Die Leser der gedruckten Ausgabe wurden mit dem Vorgang bis zum Redaktionsschluss noch nicht behelligt.