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Archiv-Artikel

Recht einfach

Es gibt bereits Gesetze, die die Verbraucher über die Geheimniskrämereien der Industrie aufklären sollen. Die sind allerdings zumeist Augenwischerei

Von HG

BERLIN taz ■ Sie wollen wissen, was sie essen? Schwierig. Zwar gibt es schon heute mehrere Gesetze, die die Geheimniskrämerei bei Lebensmitteln theoretisch beenden sollen. Praktisch laufen sie aber ins Leere.

Beispiel eins: Das Lebens- und Futtermittelrecht. Relevant ist Paragraf 40, der seit gut einem Jahr gilt. Demnach „können“ die Behörden die Öffentlichkeit über gesundheitliche Gefahren informieren, wenn ein „hinreichender Verdacht“ vorliegt. Eine Pflicht gibt es aber nicht. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer will die Formulierung jetzt zwar huckepack zum neuen Verbraucherinformationsgesetz ändern: Aus „kann“ soll „soll“ werden. Bärbel Höhn, grüne Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag, wettert: „Das ändert aber nichts.“ Zumal: Das Gesetz greift nicht, sobald die Produkte verzehrt – und damit die Risiken gegessen sind. Thilo Bode von der Verbraucherorganisation Foodwatch findet die Regelung paradox: „Das ist eine Aufforderung, Missstände möglichst lange zu vertuschen.“

Auch Beispiel zwei – das Informationsfreiheitsgesetz – hilft nicht weiter. Das Regelwerk gilt erst seit Anfang dieses Jahres. Mit ihm werden die Bundesbehörden zur Auskunft verpflichtet, und zwar allein über ihnen vorliegende Informationen. Nur: Für die Qualität von Lebensmitteln sind die Länder zuständig, sie sammeln die wichtigen Daten und nicht der Bund. Bleiben die Umweltinformationsgesetze, die es in einigen Bundesländern gibt. Diese verpflichten die öffentliche Verwaltung, Informationen zu Lebensmitteln herauszugeben – aber nur wenn umweltbedingte Verunreinigungen entdeckt werden. Wer etwa Schinken mit Wasser versetzt, bleibt somit unklar. Guten Appetit! HG