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Archiv-Artikel

152 meuternde Grenzschützer zum Tode verurteilt

BANGLADESCH Gegen 157 weitere Angeklagte wird wegen Meuterei lebenslängliche Haft verhängt

BERLIN taz | Wegen Teilnahme an einer Meuterei in Bangladesch sind am Dienstag 152 Soldaten des Grenzschutzes zum Tode verurteilt worden. Bei dem Massenprozess verurteilte ein Gericht weitere 157 Männer zu lebenslanger Haft und verhängte mehr als 200 mehrjährige Haftstrafen. Von insgesamt 846 Angeklagten wurden 271 freigesprochen.

Am 25. und 26. Februar 2009 hatten paramilitärische Grenzschützer gegen ihre Offiziere gemeutert. Sie besetzten das Hauptquartier des Grenzschutzes in der Hauptstadt Dhaka, erschossen Offiziere und nahmen deren Familien als Geiseln.

Der Grund war eine verbreitete Unzufriedenheit über niedrige Bezahlung und die Tatsache, dass der Großteil der Offiziere aus der Armee rekrutiert wurde. Die Soldaten warfen ihnen Veruntreuung von Essenszuschüssen vor. Nach dem 33-stündigen Aufstand waren 74 Menschen tot, darunter 57 Armeeoffiziere, aber auch mehrere Meuterer.

Der Aufstand war die erste Herausforderung der neu gewählten demokratischen Regierung. Erst zwei Monate zuvor hatte sie eine vom Militär unterstützte Übergangsregierung abgelöst. Während die Armeeführung die Meuterer in Dhakas Innenstadt mit Panzern angreifen wollte, setzte die Regierung auf Verhandlungen. Schon am ersten Tag bot Premierministerin Sheikh Hasina eine Amnestie an, sollten die Meuterer ihre Waffen niederlegen. Doch als am nächsten Tag noch immer keine Lösung in Sicht war, drohte sie mit einer „harten Entscheidung“, vermutlich einem Armeeangriff. Kurz darauf ergaben sich die Meuterer. Bei den Ermittlungen an den Tagen danach wurden die Leichen der Offiziere in Massengräbern und in der Kanalisation entdeckt. Die Regierung ließ darauf rund 7.000 Grenzschützer festnehmen und klagte sie an.

Seitdem wurden mehr als 6.000 Soldaten zu Haftstrafen wegen Teilnahme an der Meuterei verurteilt. Das alte Grenzschutzgesetz, das nur sieben Jahre Haft für Meuterei vorsah, wurde revidiert und schreibt nun die Todesstrafe vor. Die 846, die nun vor Gericht standen, galten als Rädelsführer und wurden nach regulären Strafgesetzen für Mord, Brandstiftung und Plünderung angeklagt.

Laut Human Rights Watch verstieß der Massenprozess gegen internationale Rechtsstandards. Auch seien Angeklagte gefoltert worden. Mindestens 47 seien gar in der Haft gestorben. Die Behörden wiesen die Vorwürfe zurück. Laut Amnesty International wurden 2012 in Bangladesch 45 Todesurteile verhängt und eine Exekution vollstreckt.

LALON SANDER