: Schnüffeln nach den eigenen Spielregeln
Untersuchungsausschuss droht vor Verfassungsgericht zu landen: CDU lehnt juristischen Rat ab und will an Presse ran
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA), der die Protokoll-Affäre des CDU-Senats aufklären soll, dürfte zum Fall für das Hamburgische Verfassungsgericht werden. Die rot-grüne Opposition hält einen „Schnüffelantrag“, so SPD-Obmann Andreas Dressel, der CDU für rechtswidrig. Die Union wiederum wirft SPD und Grünen vor, „Verschleierung eigenen Fehlverhaltens“ betreiben zu wollen. Die beiden ersten Sitzungen des Gremiums gestern und vorgestern endeten mit Eklats: Es gab keine Einigung darüber, was der PUA untersuchen soll und darf.
Der Ausschuss war aufgrund des Minderheitenrechts von SPD und GAL von der Bürgerschaft eingesetzt worden, um Vertrauensbrüche im seit einem Jahr arbeitenden PUA Feuerbergstraße aufzuklären. Geheime Protokolle jenes Gremiums waren rechtswidrig an die Senatskanzlei von Bürgermeister Ole von Beust sowie die Sozial- und die Justizbehörde gelangt oder direkt angefordert worden. Klaus Meister, Staatsrat der Sozialbehörde, und Justizsenator Roger Kusch wurden deshalb im März entlassen.
Die CDU will nun zusätzlich die Weitergabe vertraulicher Unterlagen „an Dritte“ überprüfen lassen. Dahinter steht ihr Verdacht, dass Abgeordnete der Opposition Auszüge aus Akten an Medien weitergegeben haben. In der taz wie auch in anderen Hamburger Publikationen waren mehrfach entsprechende Details veröffentlicht worden.
Ein juristisches Gutachten der Bürgerschaftskanzlei jedoch hat den CDU-Antrag für rechtswidrig erklärt. Er würde grundrechtlich geschützte Bereiche wie das Fernmeldegeheimnis und das Redaktionsgeheimnis tangieren. Die Opposition unterstellt, die Union wolle Rathausjournalisten vor dem Ausschuss zur Zeugenaussage zwingen, von wem sie welche Unterlagen bekommen haben. „Sie wollen den Boten verantwortlich machen“, so Dressel, „für einen Skandal von Senat und Behörden.“ Harald Krüger, CDU-Obmann im PUA, bleibt dennoch unbeirrt: „Auch die Juristen der Bürgerschaft sind nicht unfehlbar“, glaubt er. Und sein Fraktionskollege Dittmar Lemke stellt klar: „Wir haben die Mehrheit, wir legen die Spielregeln fest.“
Nun soll ein erneutes Gutachten für rechtliche Klarheit sorgen. Die Union aber lässt offen, ob sie dessen Ergebnis anerkennen will. Für GAL-Obmann Till Steffen gibt es nur zwei Möglichkeiten: „Entweder kehrt die CDU auf den Pfad von Recht und Gesetz zurück oder wir sehen uns vor dem Verfassungsgericht wieder.“ Sven-Michael Veit