: UNTERM STRICH
Tätä, Suhrkamp. Während in Berlin Insolvenz und Umwandlung in eine AG ihren Gang gehen, werden in Frankfurt alte Prozesse weiterverhandelt: Ulla Unseld-Berkéwicz und Hans Barlach sind mit dem Versuch gescheitert, sich gegenseitig als Gesellschafter des Verlags auszuschließen. Das Landgericht Frankfurt wies am Mittwoch zwei entsprechende Klagen zurück. Die Begründung hat es in sich: Zwar hätten beide Seiten erhebliche Treuepflichtverletzungen zum Nachteil des Verlags begangen, der Bundesgerichtshof habe für einen solchen Fall jedoch entschieden, dass dann nur die Auflösung der Gesellschaft verbleibe, nicht aber der Ausschluss eines Gesellschafters. Barlach hatte die Forderung nach Auflösung der Gesellschaft im Laufe des Prozesses zurückgenommen. Also bleibt alles, wie es ist. Tja, und hier die nun gerichtlich festgestellten gegenseitigen Treuepflichtverletzungen: Nach Auffassung des Richters Norbert Höhne hat Unseld-Berkéwicz ihre Treuepflicht unter anderem dadurch verletzt, dass sie in Eigenregie eine Immobilie in Berlin angemietet und auf Kosten der Gesellschaft private Anschaffungen getätigt habe, unter anderem die eines etwa 39.000 Euro teuren Konzertflügels. Barlach warf das Gericht unter anderem vor, er habe den Kauf einer Immobilie für die neue Suhrkamp-Zentrale in Berlin blockiert und damit die Entwicklung des Verlags verzögert. Zudem habe er sich in einem Zeitungsinterview abschätzig über seine Kontrahentin geäußert.