in kürze VÄTER MIT NEUEM HAUSHALT : Unterhalt bleibt gleich
Ein Vater, der mit neuer Partnerin eine Haushaltsgemeinschaft gründet, muss keinen höheren Unterhalt für sein Kind aus einer früheren Beziehung bezahlen. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Selbst wenn der Vater dadurch Kosten spare, komme dies nicht zwangsläufig dem Kind zugute (Az.: 2 UF 13/05). (dpa)