: Wettbewerbsvorteil im Web
VATTENFALL Wegen unzulässiger Vermischung muss der Konzern zwei Homepages korrigieren
Die Scharmützel zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) und dem Energiekonzern Vattenfall gehen auch nach dem Hamburger Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze weiter.
Nach Aufforderung durch die VZHH, zwei Webseiten des Netzbetreibers Stromnetz Hamburg GmbH nicht weiter für den Verkauf von Strom, Gas und anderen Vattenfall-Produkten zu nutzen, hat der Konzern reagiert. Beide Seiten führen diese Informationen und Links nicht mehr auf, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. Die mit Frist zum 21. November verlangte Unterlassungserklärung sei aber noch nicht abgegeben worden.
Die Verbraucherzentrale hatte moniert, dass Vattenfall sich mit diesen Webseiten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Stromanbietern verschaffe und „zugleich die Verbraucher in die Irre führt“. Denn der „unbefangene Nutzer“ erwarte den Internetauftritt des Netzbetreibers, an dem die Stadt Hamburg zu 25,1 Prozent beteiligt ist. Netzbetreiber müssten jedoch nach dem Energiewirtschaftsgesetz „neutral“ sein.
Der Nutzer landete jedoch auf einer Seite mit dem Titel „Günstige Strom und Gastarife für Privatkunden – Vattenfall“ und erhalte Zugang zum gesamten Vattenfall-Angebot bis hin zum Kauf von Rauchwarnmeldern. Das Impressum wies die Vattenfall Sales Europe GmbH als Betreiber der Website aus. Das sei nun korrigiert worden, vermeldet die Verbraucherzentrale zufrieden. Im August hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren gegen Vattenfall eingeleitet wegen des Verdachts, die Aktivitäten von Netzgesellschaft und Stromvertrieb unzulässig zu vermischen. Im Herbst 2012 war es der VZHH bereits gelungen, Vattenfall zum Unterlassen einer auf das Netz bezogenen Werbung zu verpflichten.
Die Verbraucherzentrale ist Teil der Hamburger Netzinitiative, die den erfolgreichen Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze von Vattenfall und Eon Hanse durchsetzte. SMV