: Grünes Licht für Pflege-Auszeit
KOALITION Arbeitsgruppen in den Koalitionsverhandlungen befürworten zehn bezahlte freie Tage für die Pflege der alten Eltern. Pflegekassen zahlen
BERLIN taz | ArbeitnehmerInnen, die ein Familienmitglied pflegen müssen, können dafür wahrscheinlich bald eine bezahlte Pflegeauszeit von zehn Tagen nehmen. Dies verlautete aus der Arbeitsgruppe für Familie, Frauen und Gleichstellungspolitik und der AG für Gesundheit und Pflege in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Die Kosten für die bezahlte Pflege-Auszeit würden die Pflegekassen übernehmen, ähnlich wie bei den bezahlten Pflegetagen für kranke Kinder, die es jetzt schon gibt.
Auch in anderen Punkten rückt eine Einigung zwischen den künftigen Koalitionspartnern Union und SPD in greifbare Nähe: So wollen beide Parteien gesetzlich regeln, dass in jedem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Sie kommen damit Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Arbeitgeber entgegen. Der Einfluss von Spartengewerkschaften wie der Gewerkschaften für Lokführer oder Piloten würde damit eingedämmt.
In der AG Arbeit und Soziales wurde auch über die Renten diskutiert. Kleinrenten von langjährig Versicherten sollen künftig aufgestockt werden. Als Vorbedingungen müssen 40 Beitragsjahre erfüllt sein, außerdem müssen die Geringverdiener wenigstens einen Mindestsatz an privater Vorsorge geleistet haben. Andere Alterseinkommen, auch das des Partners, würden allerdings bei der Berechnung der Lebensleistungsrente mit angerechnet. Die aufgestockte Rente könnte höchstens 850 Euro brutto betragen. Man habe „einen guten Lösungsvorschlag“ gefunden, sagte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), die in der Arbeitsgruppe sitzt.
Die anfängliche Höhe des Mindestlohns soll in großer Runde von den Parteivorsitzenden beschlossen werden. Die SPD möchte 8,50 Euro durchsetzen. Die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales einigte sich allerdings schon darauf, dass eine Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften künftig über Erhöhungen des Mindestlohnes entscheiden soll. BARBARA DRIBBUSCH