Verbraucherschützer schlagen Google

URTEIL 25 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen des Internetkonzerns hat das Landgericht Berlin gekippt – zu vage und eine einseitige Benachteiligung der Nutzer. Google will in Berufung gehen

BERLIN dpa | Verbraucherschützer haben sich mit einer Klage gegen die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbestimmungen von Google durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte 25 Klauseln für rechtswidrig, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google will in Berufung gehen.

Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten.

Zudem ist aus Sicht des Verbands keine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen: „Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen.“

Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen, Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen. Auch dass sich Google das Recht vorbehielt, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern, hielt der vzbv für unangemessen benachteiligend.

Google-Sprecher Kay Oberbeck kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Az: 15 O 402/12