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Archiv-Artikel

Senatoren frisch im Aufsichtsrat

Mit einer Ausnahmeregelung hat die Berliner Landesregierung Finanzsenator Thilo Sarrazin und Innensenator Ehrhart Körting (beide SPD) als Aufsichtsräte der Berliner Immobilien Holding GmbH benannt. Dies teilte der Senat gestern mit. Nach dem Senatorengesetz dürfen Senatsmitglieder weder der Leitung noch dem Aufsichts- oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb ausgerichteten Unternehmens angehören. Ausnahmen sind, so die Erklärung des Senats, jedoch möglich, „wenn die Wahl oder Entsendung im öffentlichen Interesse liegt“. In diesem Fall hatte das Abgeordnetenhaus im Februar diesen Jahres dem Erwerb der Immobilien Holding durch das Land Berlin zugestimmt. Mit dem Erwerb gehen Gesellschaften aus dem Immobilien-Dienstleistungsbereich der Bankgesellschaft auf das Land Berlin über. Der Senat übernehme bei dem Geschäft Gesellschaften, „die nicht vermarktungsfähig sind“, heißt es unter anderem zur Begründung der in diesem Falle verfügten Ausnahmeregelung.

DPA