: Rückhalt für Agrarkritiker
Die Gemeinde Wietze hat fünf Gegnern des umstrittenen Geflügelschlachthofs zu Unrecht den Aufenthalt im Umkreis des Betriebs verboten. Für ein Aufenthaltsverbot zum Verhindern von Straftaten sei die Polizei und nicht die Gemeinde zuständig, urteilte das Verwaltungsgericht Lüneburg. Das vor einer Demonstration gegen den Schlachthof Ende August verhängte halbjährige Verbot sei überdies nicht möglich gewesen, da das Versammlungsrecht schwerer wiege, teilte das Gericht mit. Selbst wenn das Verbot gerechtfertigt gewesen wäre, gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein halbjähriges Verbot. (dpa)