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Archiv-Artikel

Bombodrom bleibt dicht

Im Streit um den nordbrandenburgischen Luft-Boden-Schießplatz „Bombodrom“ muss Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) eine erneute Niederlage vor Gericht hinnehmen. Laut einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts darf die Bundeswehr den bei Wittstock gelegenen Schießplatz auch weiterhin nicht in Betrieb nehmen. Die Bundesregierung hatte im Dezember 2005 beim Gericht beantragt, die aufschiebende Wirkung von insgesamt fünf Klagen von Anliegern und Gemeinden aufzuheben. Nach einem Erörterungstermin Mitte Mai lehnte dies das Potsdamer Gericht nun in zwei Fällen ab. Dabei handelt es sich um einen Bauern in Gühlen-Glienicke und um einen Hotelbetreiber in Lärz. Die Inbetriebnahme des „Bombodroms“ wird seit 1994 auf gerichtlichem Wege verhindert. Die Bundeswehr plant in der 142 Quadratkilometer großen Kyritz-Ruppiner Heide jährlich bis zu 1.700 Kampfübungen mit rund 8.500 Tiefflügen. EPD