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Archiv-Artikel

Bahn muss der Konkurrenz viel Geld zurückzahlen

WETTBEWERB Der Staatsbetrieb hat zu viel für die Nutzung der Bahnhöfe berechnet, urteilt der BGH

MÜNCHEN afp | Die Deutsche Bahn hat Konkurrenten und eigenen Konzerntöchtern einem Bericht zufolge über Jahre zu hohe Preise für die Nutzung ihrer Bahnhöfe berechnet. Das Staatsunternehmen müsse deshalb zu viel verlangte Entgelte zurückzahlen, berichtete die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen bislang noch unveröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Das niedersächsische Bahnunternehmen Metronom war in der Angelegenheit gegen die Deutsche Bahn juristisch vorgegangen, nachdem diese ab 2005 das Preissystem für ihre 5.400 Personenbahnhöfe umgestellt hatte.

Der Regionalbahn-Betreiber Metronom hatte kritisiert, dass der Halt an einzelnen Stationen mit Umstellung des Preissystems von einem auf den anderen Tag deutlich mehr gekostet habe – zum Teil sogar das Zehnfache, berichtete die Zeitung unter Berufung auf den Anwalt Holger Schröder von der Nürnberger Kanzlei Rödl & Partner. Schröder hatte das Verfahren für das niedersächsische Bahnunternehmen geführt.

„Metronom war nicht das einzige Unternehmen, das sich dagegen wehrte“, sagte Anwalt Schröder. Der Jurist schätzt, dass sechs bis acht Kläger gegen die Deutsche Bahn vorgegangen sind und es insgesamt um einen zweistelligen Millionenbetrag geht, den die Verkehrsunternehmen zu viel an die bundeseigene Bahn bezahlt hätten.

Mit seinem Beschluss bestätigte der BGH dem Bericht zufolge eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. Dieses hatte demnach das Preissystem im Januar für „unbillig“ erklärt und keine Revision zugelassen. Die Bahn habe dagegen Beschwerde eingelegt. Diese sei nun von den Richtern in Karlsruhe zurückgewiesen worden. Ein Bahnsprecher kritisierte die Auffassung der Berliner Richter trotzdem: Die Preise seien der Bundesnetzagentur vorgelegt worden. Die Regulierungsbehörde habe jedoch nichts beanstandet, sagte der Konzernsprecher.