: WM: mit dem VIP-Ticket außen vor
Weil die Personalisierung der VIP-Karten meist fehlt, könnte es für die Besitzer am Eingang schwierig werden
BERLIN afp ■ Bei der Fußball-Weltmeisterschaft müssen Inhaber von VIP-Tickets mit Schwierigkeiten beim Einlass in die Stadien rechnen. Der Grund dafür ist, dass die Besitzer der Karten nicht registriert wurden. Die notwendige Personalisierung liegt bei bestimmten VIP-Kontingenten und bei einigen über Preisausschreiben vergebenen Karten von Sponsoren nicht vor, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin sagte. Aus Sicherheitsgründen sollen alle Besucher der Spiele erfasst werden.
Das Organisationskomitee (OK) der WM erklärte, dass die Personalisierung für alle Tickets gelte. Bei Tickets aus dem öffentlichen Verkauf sei der Name aufgedruckt, bei größeren Kontingenten der verantwortliche Besteller, also etwa der Sponsor, sagte OK-Vizepräsident Horst Schmidt. Dieser müsse Listen mit den Namen der Karteninhaber führen und dem Organisationskomitee zur Verfügung stellen. Die Regelung gelte auch für Besucher aus dem Programm der Agentur ISE, die knapp 300.000 VIP-Tickets vermarktet. Die Agentur bietet immer noch VIP-Pakete zu Preisen von 1.300 bis 180.000 Euro an. Die Käufer der Pakete müssen die Daten der Kartenempfänger abfragen. Die VIPs haben dabei Name, Anschrift und Ausweisnummer anzugeben, damit die Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden kann. Auf dem Ticket wird nur eine Kennung angebracht, die am Areneneingang eingelesen wird. Aus einer Datenbank werden nun die Ausweisdaten auf Displays an den Drehkreuzen gesendet, so dass die Ordner die vorgezeigten Ausweise mit den hinterlegten Daten vergleichen können. Die ISE will nun versuchen, die Empfänger der Karten nachträglich zu notieren. Ein Agentursprecher bezeichnete dies aber in der Süddeutschen Zeitung als eine nahezu „unzumutbare Aufgabe“.
Das Innenministerium wies auf die Möglichkeit hin, die Karten nachträglich zu personalisieren. Die Organisatoren müssten sich Gedanken darüber machen, beim Einlass eine Parallelprüfung vorzunehmen, damit keine Gewalttäter ins Stadien kämen. Im Übrigen gelte: „Jeder rechtmäßige Inhaber eines Tickets wird Stadioneinlass bekommen.“