: Gericht stärkt arbeitslose Mama
Das Berliner Sozialgericht hat entschieden, dass Mütter bei der Pauschalberechnung des Arbeitslosengeldes nicht benachteiligt werden dürfen. Die Agentur für Arbeit hatte einer 40-jährigen Berlinerin nur zwei Drittel ihres letzten Gehalts berücksichtigt. Dies sei nicht rechtens, entschied das Gericht und gab damit der Klage der Betriebswirtin statt. Die Frau war kurz nach der Rückkehr aus der Elternzeit entlassen worden. Damit sei eine bundesweite Berechnungspraxis der Agentur für Arbeit für rechtswidrig erklärt worden, sagte Gerichtssprecher Michael Kahnert. Das letzte durchschnittliche Gehalt der Klägerin betrug 3.750 Euro brutto. Die Bundesagentur bewilligte der Klägerin zwar Arbeitslosengeld. Ausgangspunkt der Berechnung war jedoch nur ein Pauschalbetrag von 2.415 Euro und nicht die zuletzt verdienten 3.715 Euro. DPA