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Archiv-Artikel

Der Wett-Streit

Das Hickhack um Sportwettlizenzen währt schon lange. 2001 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet, die DDR-Glücksspiel-Lizenzen bestünden fort und hätten deutschlandweit Geltung (I ZR 172/99). Einige Oberverwaltungsgerichte folgten dieser Rechtsauffassung nicht, bis sie durchs Bundesverwaltungsgericht Ende 2005 bestätigt wurde (6 B 52.05). Im Besitz der vier 1990 ausgestellten DDR-Lizenzen sind die Anbieter „bet and win“, „Sportwetten Gera“, „Digibet“ und „Interwetten“. Zudem wird über die Frage gestritten, ob das staatliche Monopol gegen EU-Recht verstößt. Hier lautete das BGH-Votum bislang: Nein (I ZR 279/99). Das war 2002. Im Herbst 2003 hat der Europäische Gerichtshof im festgestellt (C-243/01): Das Monopol ist nicht haltbar, wenn quasistaatliche Anbieter zum Wetten ermuntern. Dass der Lotto-Totto-Block das tut, hat jüngst das Verfassungsgericht bemängelt (1 BvR 1054/01), damit das Monopol de jure gekippt – und faktisch gestärkt: Sollte bis 2008 ein neuer gesetzlicher Rahmen gefunden sein, kann’s bleiben. Bis dahin darf sogar „die Vermittlung von Wetten“, die nicht das jeweilige Land veranstaltet, unterbunden werden. TAZ