: Fremdenliebe
Ehen zwischen zwei Partnern verschiedener kultureller Prägung oder Nationalität sind längst Normalität in Deutschland. Während im Durchschnitt jede sechste Ehe – in urbanen Regionen mehr, in den neuen Bundesländern weniger – eine bikulturelle ist, wurden in Berlin 2004 sogar mehr als ein Viertel aller Ehen mit Partnern einer anderen nationalen Gruppe geschlossen.
Diese Ergebnisse lassen am weit verbreiteten Eindruck zweifeln, dass die Migration nach Deutschland zwangsläufig zu Parallelgesellschaften führt oder die deutsche Mehrheitsgesellschaft undurchlässig ist.
Allein in Berlin, wo Menschen aus 183 Nationen leben, wurden 2004 insgesamt 2.893 Ehen mit Beteiligung ausländischer Partner geschlossen (1.192 Männer, 1.461 Frauen), deutsch-türkische (477) und deutsch-polnische (320) Verbindungen rangieren dabei an erster Stelle. Während 370 deutsche Frauen einen türkischen Mann heirateten, waren es nur 107 deutsche Männer, die eine türkische Frau ehelichten – bei deutsch- polnischen Ehen war das Verhältnis umgekehrt. Das hängt sicherlich auch mit unterschiedlichen kulturellen Rollenerwartungen zusammen. Auch bei binationale Ehen bestimmen Faktoren wie soziale Herkunft, Einkommen und Bildung den Rahmen der Familie. Ein Unterschied zu deutsch-deutschen Familien ist auffallend: Kindern aus solchen Ehen sind in den meisten Fällen zwei oder drei Sprachen in die Wiege gelegt, ebenso wie eine „interkulturelle Kompetenz“, die heute überall gefordert wird. Diese Fähigkeiten zur kulturellen Relativierung und zum Wechsel der Perspektive ist in allen gesellschaftlichen Bereichen zukunftsfähig.
Eine Broschüre mit Porträts, Tipps und Informationen, „Man lebt zweimal“ – bikulturelle Ehen und Familien in Berlin“, von Edith Kresta ist erhältlich beim Beauftragten für Integration und Migration, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, integrationsbeauftragter@auslb.verwalt-berlin.de, Tel.: 90 17-23 51 Schutzgebühr 2 Euro.