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Archiv-Artikel

Handys im Raster

FAHNDUNG Seit 2009 machte die Polizei Bremen etwa 50 Funkzellenabfragen, Bremerhaven 16 allein 2013

Rund 16 Mal wurden in Bremerhaven seit Januar Telefondaten ganzer Funkzellen überwacht, in Bremen kam es wiederum seit dem Jahr 2009 zu 47 Funkzellenabfragen, so schätzt die Polizei. Denn genau erfasst wird das hier erst seit Oktober 2013. Das antwortet der Senat auf eine Anfrage der Linkspartei. Die wollte das Ausmaß von Funkzellenabfragen im Land genauer wissen. Die räumliche Abfrage von Telefonverbindungsdaten ist seit 2008 erlaubt. „Grundrechts-Organisationen und DatenschützerInnen kritisieren die Funkzellenabfragen als unverhältnismäßige Handy-Rasterfahndung“, so schreibt die Linkspartei in ihrer Anfrage.

Grund für die Polizei abzufragen, wer sich wann mit seinem Handy in einem Bereich aufhielt, waren Raubüberfälle, Brandstiftung oder „Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Oft ging es auch um Telefonbetrüger, die es auf ältere Menschen abgesehen hatten. In einige Fällen führte die Abfrage zu Verdächtigen, wobei nicht klar ist, ob es sich um die wahren Täter handelte und diese später auch verurteilt wurden. Denn das wird laut Senat nicht erfasst.

Klar ist allerdings: Von Funkzellenabfragen sind sehr viele Anschlüsse betroffen. Für die 16 Abfragen in Bremerhaven wurden eine Million Verbindungsdaten von 132.000 Anschlüssen erfasst – jeweils alle Handys einer Funkzelle. Die meisten seien dann rausgefiltert worden, heißt es in der Senatsantwort. Ob alle von der Überwachung Betroffenen später informiert wurden, wurde nicht erhoben.

Geheim bleibt auch, wie oft der Verfassungsschutz Funkzellen-Abfragen eingesetzt.  (taz)