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Archiv-Artikel

das wichtigste Ombudsrat verteidigt ALG II

BERLIN ap ■ Die Union besteht auf weiteren Korrekturen bei Hartz IV über das vorliegende Optimierungsgesetz hinaus. Bayerns Ministerpräsident Stoiber machte gar den Erfolg der Koalition vom Gelingen der Reform des Arbeitslosengeldes II abhängig. Dagegen sieht der Ombudsrat keinen Anlass für eine Generalüberholung von Hartz IV und warnt nachdrücklich vor Panikmache: Die Wirkungen des Optimierungsgesetzes sollten zunächst abgewartet werden, so Ratssprecher Rappe. Kürzungen des Regelsatzes seien nicht notwendig.

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