miethai: Rückgabefrist
: 12 Uhr Mittags

Bis wann muss ich die Wohnung zurück geben, wenn ich zum 31. 5. 2006 gekündigt habe? Die vielleicht erstaunliche Antwort: Bis zum 1. 6. 2006 um 12 Uhr muss die Wohnung geräumt sein.

Ganz versteckt im hamburgischen Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich in § 25 Abs. 1 folgende Regelung: Gemietete Räume, für welche vierteljährliche oder längere Kündigungsfristen bestehen, sind, soweit das Bürgerliche Gesetzbuch für das Mietverhältnis maßgebend ist, bei Beendigung desselben bis 12 Uhr mittags des auf die Beendigung nächstfolgenden Werktages zu räumen.

Hintergrund ist, dass Ansprüche erst nach Ablauf von Fristen fällig werden, also der Herausgabeanspruch des Vermieters erst nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig wird. Offenbar um Streitigkeiten zu vermeiden, hat man im Jahr 1958 für Hamburg die aufgeführte pragmatische Lösung gefunden. Selbstverständlich kann man individuell mit dem Vermieter auch einen früheren Übergabetermin vereinbaren, um einer reibungslosen Weitervermietung nicht im Wege zu stehen.

Schwierigkeiten macht bisweilen die Frage, ob ein Samstag als Werktag anzusehen ist, oder nicht. Muss man also, wenn man zum 30. 6. 2006 gekündigt hat, am Samstag, dem 1. 7. räumen oder erst am Montag, dem 3. 7. bis 12 Uhr? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar jüngst in einem Mietprozess entschieden, dass Samstage als Werktage anzusehen seien, weil dieses dem allgemeinen Sprachgebrauch entspräche. Leider hat der BGH offen gelassen ob dieses auch gilt, wenn der Tag, an dem eine Leistung erbracht werden muss (hier also die Räumung), auf einen Samstag fällt. Denn für diesen Spezialfall bestimmt § 193 BGB, dass die Leistung erst am darauf folgenden Werktag erbracht werden muss, also am Montag.

Solange jedoch nicht geklärt ist, ob § 193 BGB auf die Rückgabe in einem Mietverhältnis anzuwenden ist, sollten sich Mieter beraten lassen, wenn sie ihre Wohnung erst an einem solchen Montag zurück geben wollen oder können.

SYLVIA SONNEMANN ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, www.mhm-hamburg.de.