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Archiv-Artikel

Kittlaus in der Fahrradfalle

ORTSAMTSLEITER Karin Matthes oder Ernst Kittlaus? Die Gründe, die für Beiräte bei der Ortsamtsleiterwahl wichtig sind, müssen nicht beamtenrechtlich sein

Von kawe
Ortsamtsleiter-Wahl

Werner Mühl, Ortsamtsleiter in Schwachhausen/Vahr, geht zum 1. 6. in den Ruhestand.

■ In die engere Wahl für die Nachfolge kommen Holger Detjen (Beiratsmitglied der CDU), Karin Matthes (Grüne, stellvertretende Bürgerschaftspräsidentin) und Ernst Kittlaus (Grüne, stellvertretender Ortsamtsleiter)

■ Ein „Meinungsbild“ ergibt beinahe ein Patt zwischen Kittlaus und Matthes. Es folgen Fraktionsberatungen.

■ Die Abstimmung: Detjen hat 3 Stimmen, Kittlaus 10, Matthes mit 18 die erforderliche Mehrheit.

„Wir hatten gedacht, die Reform des Beirätegesetzes würde ausreichen, um dem Beirat das entscheidende Wort bei der Bestimmung der Ortsamtsleiter zuzugestehen“, sagt Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Grünen. „Aber es ist nun eingerissen, dass bei jeder Vergabe geklagt wird.“ Seit Jahren ist das Ortsamt Burglesum ohne Leiter, zuletzt hatte sich die Besetzung in Blumenthal wegen einer Klage um fünf Monate verzögert. Nun hat eine Konkurrentenklage in Schwachhausen die Besetzung der Stelle durch Karin Matthes (Grüne) aufgehalten.

Früher konnte der zuständige Innensenator sich über das Votum eines Beirates hinwegsetzen – mit Verweis auf das Beamtenrecht, das die „Bestenauslese“ vorschreibt. Innensenator Kuno Böse (CDU) wollte Robert Bücking (Grüne) nicht ernennen, weil der kein Abitur hat. Thomas Röwekamp (CDU) wollte Dirk Schmidtmann (Grüne) nicht in die engere Wahl lassen, obwohl der Beirat dies wünschte. Der klagte – mit Erfolg.

Aufgrund solcher Konflikte änderte die rot-grüne Koalition das Beirätegesetz an diesem Punkt – der Senat kann nur Bewerber ernennen, die vom Beirat vorgeschlagen sind. Der rechtliche Zwiespalt bleibt: Der Beirat kann politisch entscheiden, das Beamtenrecht sieht die Bestenauslese vor.

Ernst Kittlaus, Mitglied des ADFC und seit einigen Monaten auch der Grünen, will über seine Klagebegründung nicht reden, Sie liegt aber auf der Hand: Er ist stellvertretender Ortsamtsleiter Schwachhausens, hat das Amt kommissarisch schon einmal über Monate geleitet. Und eigentlich gibt es aus Kreisen der Beiratsmitglieder auch keine ernsthaften Klagen über seine Arbeit.

Wenn da nicht die Sache mit den Fahrradwegen gewesen wäre. Der Beirat in der Vahr bemüht sich seit Jahren darum, dass das Amt für Straßenbau und Verkehr (ASV) die Radwege in der Vahr für beidseitig befahrbar erklärt. Für einige Straßen hat das ASV schließlich die Beschilderung entsprechend geändert, das kostete rund 20.000 Euro. Kittlaus, ein alter Radfahrer-Lobbyist, fand das falsch und legte Widerspruch ein – weil die Benutzung der Straßen automatisch für Radfahrer verboten ist, wenn die Radwege in beide Richtungen befahren werden dürfen.

Der Widerspruch ist bis heute nicht bearbeitet, aber Kittlaus ist seitdem beim Beirat Vahr in Generalverschiss. Das hat zwar mit der beamtenrechtlichen Bestenauslese nichts zu tun, kostete ihn aber wichtige Stimmen bei der Ortsamtsleiterwahl. kawe