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Archiv-Artikel

Schüler in Uniform

Landesregierung korrigiert Entwurf zum Schulgesetz. Kommunen behalten Veto bei Wahl des Schulleiters

DÜSSELDORF dpa ■ Die Schulen in NRW können schon ab kommendem Schuljahr beschließen, eine Schuluniform einzuführen. „Einheitliche Schulkleidung kann dazu beitragen, die Identifikation der Schüler mit ihrer Schule zu verstärken und ein Übermaß an Markenbewusstsein unter Kindern und Jugendlichen zu bremsen“, sagte gestern Schulministerin Barbara Sommer (CDU) .

Mit den Regeln zur einheitlichen Schulkleidung will die Koalition eine jetzt schon bestehende Möglichkeit auf eine sichere rechtliche Basis stellen. Die Schulkonferenzen sollen die Einführung einer einheitlichen Kleidung beschließen können. Die Schüler können aber nicht verpflichtet werden, sie auch zu tragen.

Ansonsten hat die Koalition auf die heftige Kritik am geplanten neuen Schulgesetz reagiert und den Entwurf in einigen Punkten korrigiert. So sollen die Kommunen größeren Einfluss bei der Wahl der Schulleiter erhalten als bisher geplant, sagte gestern der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Klaus Kaiser. Bei den Kernpunkten der Reform, darunter die Abschaffung der Grundschulbezirke und eine Einschränkung des Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schule, gibt es aber keine Korrekturen.

Das Gesetz soll noch in diesem Monat vom Landtag verabschiedet werden. Ein Vertreter der Kommunen werde künftig Sitz und Stimme in den Schulkonferenzen erhalten, die den Schulleiter wählen sollen, sagte Kaiser. Dies war bisher nicht vorgesehen. Außerdem sollen die Kommunen an der Auswahl der Bewerber beteiligt werden. Bewerber müssen künftig einen Schulleiter-Lehrgang absolvieren. Es bleibt beim Recht der Kommunen, gegen die Wahl des Schulleiters mit Zwei-Drittel-Mehrheit des zuständigen Gremiums ein Veto einzulegen.

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