: Post vom Amt
INTERNET Wie ein allzu eifriger Beamter eine Seite bekämpfte, die Horst Köhler auf die Schippe nahm
Wer kann denn da keinen Spaß vertragen? In ihrer Ausgabe vom 3. Juni berichtete die taz über eine satirische Horst-Köhler-Website, die am Tag nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten nur wenige Stunden online stand und dann zeitweilig aus dem Netz verschwand. Wie die taz herausfand, gab es Druck aus dem Bundesverwaltungsamt, die Website offline zu nehmen. Die dem Innenministerium unterstellte Behörde streitet allerdings ab, tätig geworden zu sein.
Auf Anfrage sagte ein BVA-Sprecher der taz: „Bezug nehmend auf Ihre heutige Anfrage zur ‚Sperrung‘ der Seite horst-koehler-consulting.de kann ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesverwaltungsamt keinerlei Schritte zur Sperrung der zuvor genannten Seite veranlasst hat.“ Ferner sei die Behörde auch nicht zuständig für derartige Fälle.
Der taz liegt allerdings eine E-Mail an den Provider vor, wonach dem Betreiber der Homepage, dem Berliner Bewegungsaktivisten Jean Peters, mit Schadensersatzansprüchen von bis zu einer Million Euro gedroht wurde. Wer der Geschädigte sein könnte, lässt das Schreiben offen.
Die Mail stammt von einem Mitarbeiter des BVA mit Sitz in Köln. Die IP-Adresse, von der die Mail stammt, lässt sich dem Bund zuordnen. In der Mail droht das BVA mit empfindlichen rechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig verbietet es dem Provider, seinem Kunden die Mail mit der Begründung der Abmahnung weiterzuleiten, und verlangt die „uneingeschränkte Verschwiegenheit“.
Das ist nicht die einzige Ungereimtheit: Neben diesem Schreiben ging beim Provider auch ein dubioser Anruf ein. Ein Mann, der sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln ausgab, drang auf die Herausgabe persönlicher Daten des Domainbetreibers. Die Kölner Staatsanwaltschaft bestreitet gegenüber der taz allerdings ebenfalls, tätig geworden zu sein. Es sei für das Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen nicht zuständig.
Dies lässt den Schluss zu, dass ein Beamter des BVA auf eigene Faust die Köhler-kritische Seite unter Druck setzen wollte. Das BVA erfuhr durch die taz von dem Vorgang und hat in der Zwischenzeit den Provider um Zusendung des vermeintlichen Mahnschreibens gebeten, um Ermittlungen gegen den Täter aufnehmen zu können.
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