: Eigenheimzulage mindert Stütze
MAINZ ap/taz ■ Bei SozialhilfeempfängerInnen wird die Eigenheimzulage (EFZ) als Teil des Einkommens gewertet. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer Frau, die voll erwerbsgemindert ist. Der Landkreis sah die EHZ als bedarfsminderndes Einkommen an und senkte die Sozialhilfesätze. Das Sozialgericht lehnte den Antrag der Klägerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2003 ab, die die EHZ als Einkommen ohne Zweckbestimmung wertete. Dagegen hatte das Dortmunder Sozialgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der ALG-II-Bezieher geurteilt. (Az. L3 ER 50/06SO/S27 AS240/05)