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Archiv-Artikel

Hooligan-Datei darf bleiben

POLIZEI Innenminister erlässt in letzter Sekunde Verordnung über BKA-Datensammlungen – sie wären ansonsten rechtswidrig geworden

FREIBURG taz | Innenminister de Maizière muss keine Angst haben, wenn morgen das Bundesverwaltungsgericht über die umstrittene Hooligan-Datei entscheidet. Die Gefahr, dass plötzlich rund achtzig zentrale Dateien des Bundeskriminalamts (BKA) auf einen Schlag rechtswidrig werden, hat de Maizière in letzter Sekunde abgewendet. Denn ebenfalls am Mittwoch wird seine BKA-Daten-Verordnung in Kraft treten. Damit ist die bislang fehlende Rechtsverordnung, die u. a. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingefordert hatte, doch noch geschaffen worden. Fast schon überfallartig hatte de Maizière den Entwurf auf die Tagesordnung des Bundesrats vom letzten Freitag setzen lassen. Zu den 80 Dateien, die de Maizière damit vor der Rechtswidrigkeit bewahrt hat, gehören die DNA-Analysedatei, der Kriminalaktennachweis, die Fahndungs- und Vermisstendatei sowie zahlreiche spezielle Verbunddateien zu einzelnen Straftaten und Deliktgruppen. Die 1994 eingerichtete Hooligan-Datei umfasste Mitte 2009 nach Auskunft der Bundesregierung rund 11.245 Personen. Die Speicherung kann dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien der Champions League verweigert wird. Die im Jahr 2000 eingerichtete Datei „Gewalttäter links“ erfasste im Vorjahr 1.866 Personen, die Datei „Gewalttäter rechts“ hatte 1.328 Einträge.

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