SILBERHOCHZEIT : Funke muss noch einmal vor Gericht
Der Untreue-Prozess gegen Ex-Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke muss teilweise wiederholt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und hob den Freispruch des Oldenburger Landgerichts vom Vorwurf der Untreue von Oktober 2012 auf. Damit folgte die Kammer einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft. Funke reagierte nach einem Bericht des NDR überrascht und enttäuscht. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, dass er sich 2007 als damaliger ehrenamtlicher Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) seine Silberhochzeitsfeier vom Verband habe mitfinanzieren lassen. In weiteren Punkten hatten Funke und ein ehemaliger OOWV-Geschäftsführer Bewährungsstrafen bekommen. (dpa)