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Archiv-Artikel

Private sollen zahlen

Stuttgarter Ministerpräsident für Beteiligung von Privatkassen an geplantem Gesundheitsfonds

BERLIN rtr ■ Die Union streitet über die Rolle der privaten Krankenkassen bei der Gesundheitsreform. Nach Medienberichten müssen sich die Versicherten auf Abstriche bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen einstellen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) forderte eine Beteiligung der privaten Krankenversicherungen an einem Gesundheitsfonds. „Auch die Privatversicherten sollten einzahlen, wenn die Kassen dadurch nicht schlechter gestellt werden und ihre unternehmerische Freiheit behalten“, sagte er am Wochenende. Der geplante Fonds sei an sich aber eine gute Idee, sagte Oettinger. Er stelle Gerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit sicher.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte am Freitag erklärt, zwar gebe es deutliche Fortschritte bei der koalitionsinternen Arbeit am Reformkonzept. Details der Finanzierung des Gesundheitssystems seien jedoch weiter ungeklärt. Als Grundgerüst für die weiteren Beratungen gilt das Konzept eines Gesundheitsfonds, in den die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen sollen.

Am Wochenende verdichteten sich auch die Hinweise auf mögliche Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Demnach wird in Koalitionskreise überlegt, das Krankengeld aus dem Leistungsumfang der Krankenkassen herauszunehmen. Dadurch könnten die Kassen um rund 6 Milliarden Euro entlastet werden. Außerdem ist nach Medienberichten im Gespräch, dass Kassen künftig nicht mehr die Behandlungskosten für selbst verschuldete Unfälle übernehmen sollen. Auch Erkrankungen durch Piercings, Tätowierungen und Schönheitsoperationen sollen demnach nicht mehr auf Krankenschein behandelt werden.

Die Welt am Sonntag schrieb unter Berufung auf Regierungskreise, künftig solle es einen einheitlichen Beitragssatz für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und Neumitglieder der privaten Kassen geben. Bei diesem Modell solle der Beitragssatz der Arbeitgeber bei 6 Prozent eingefroren werden. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer solle zwischen 7 und 8 Prozent liegen. In den Gesundheitsfonds sollten außerdem Abgaben auf Kapitalerträge und ein Zuschuss aus Steuermitteln fließen.