: Kinder-Arznei: Kasse zahlt nicht
MAINZ dpa ■ Eine Krankenkasse muss einem Erwachsenen keine speziell für Kinder zugelassenen Medikamente bezahlen, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz gestern. Es wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine gesetzliche Krankenkasse ab. Der Kläger leidet an einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung. Nachdem Antidepressiva und andere Medikamente erfolglos geblieben waren, verordnete der Arzt ein Arzneimittel, das nur für die Behandlung der Krankheit bei Kindern zugelassen ist. Die Krankenkasse lehnte daher eine Übernahme der Kosten ab (Az.: L 5 KR 56/05).