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Archiv-Artikel

Regierung ignoriert Protest der Journalisten

Urheberrecht wird neu geregelt: Es wird nicht mehr einzeln abgerechnet. Künstler fürchten um Einnahmen

FREIBURG taz ■ Die Verbände von Journalisten, Verlegern und Komponisten sprechen von einem „Raubbau“ und mobilisieren ihre Mitglieder. So rief die Verwertungsgemeinschaft Wort dazu auf, Protestbriefe an das Justizministerium zu richten. Doch die Bundesregierung ließ sich von den Empörungsschreiben der Journalisten nicht beeindrucken. Wie geplant will das Kabinett zum Ende des Jahres das Urheberrecht in Teilen neu regeln. Dabei geht es auch um die Pauschalvergütungen für Privatkopien aller Art – seien es Papierkopien oder selbstgebrannte CDs. In einer Stellungnahme an den Bundesrat wies die Regierung gestern die Kritik zurück.

Konkret geht es um die Vergütung der Urheber für Privatkopien von Musik, Texten und Filmen. Diese werden nicht mit dem einzelnen Nutzer abgerechnet, sondern mit den Herstellern der Geräte und der Speichermedien. So geht derzeit zum Beispiel beim Kauf eines MP3-Players pauschal 1,28 Euro an die Urheberverbände. Für ein Kopiergerät sind mindestens 8,18 Euro fällig und für einen DVD-Brenner 9,21 Euro. Für einen CD-Rohling fallen 6,1 Cent pro Stunde Laufzeit an, und bei einer bespielbaren DVD beträgt der Aufschlag 8,7 Cent pro Stunde.

Mit einem Gesetzentwurf vom März will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) das System „modernisieren“. Die Abgaben sollen nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt, sondern von den Verbänden der Gerätehersteller und Urheber ausgehandelt werden. Damit sollen neue Gerätetypen und Medien wie PDAs und USB-Sticks schneller ins Vergütungssystem einbezogen werden.

Der Protest entzündet sich vor allem an der neuen Vorgabe, dass die Kopierabgabe pro Gerät maximal 5 Prozent des Verkaufspreises betragen soll. Zypries will damit den deutschen Elektrohandel schützen. Sie fürchtet, dass Drucker und Rekorder sonst via Internet im Ausland gekauft werden, wo es keine Geräteabgabe gibt. Die VG Wort sieht diese Gefahr aber nicht. „Die Preisgestaltung der Hersteller ist heute schon in England teurer als in Deutschland, obwohl dort gar keine Geräteabgabe anfällt.“ VG Wort und Gema warnen, dass die Deckelung der Geräteabgaben zu einem massiven Einbruch der Einnahmen für Urheber aller Art führt. Auch der Bundesrat forderte im Mai, die 5-Prozent-Klausel zu überprüfen.

Im Justizministerium hält man die Sorgen aber für übertrieben. „Wir rechnen damit, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften unter dem Strich gleich bleiben“, sagte ein Sprecher von Zypries gestern zur taz. Die Deutschen kauften immer mehr Vervielfältigungsgeräte aller Art, die im Zuge der technischen Entwicklung auch immer häufiger durch neue Geräte ersetzt werden. Dabei müsse jeweils aufs Neue die Geräteabgabe zugunsten der Urheber bezahlt werden. In der Summe würden also die Einbußen, die mit der 5-Prozent-Klausel verbunden sind, wieder kompensiert.

Kompromissbereitschaft deutet das Justizministerium nur an einem Punkt an. Zypries will sicherstellen, dass nach der Reform der Geldstrom an die Urheber nicht vollkommen versiegt, nur weil sich ihre Verbände in Rechtstreitigkeiten mit den Geräteherstellern verhakt haben. Wie die Übergangsregelung aussehen soll, wollte man gestern aber noch nicht andeuten. Der Bundesrat schlägt vor, dass die bisherigen Abgaben einfach weiter gelten, bis neue Tarife ausgehandelt sind. CHRISTIAN RATH