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Archiv-Artikel

URTEIL ZU ERHÖHTEN PREISEN EnBW-Kunde muss Gasrechnung zahlen

STUTTGART | Erhöhte Gaspreise des Energiekonzerns EnBW im Zeitraum von 2005 bis 2008 sind nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts rechtmäßig gewesen. Ein ehemaliger Kunde der Energie Baden-Württemberg (EnBW) verlor seinen Prozess um offene Gasrechnungen über 1.080 Euro. Er hielt die Gebühren für unangemessen und überhöht. Der Konzern hatte die Erhöhung mit gestiegenen Bezugspreisen am Weltmarkt begründet, die an die Kunden weitergereicht wurden. Die Berufung wurde nun abgewiesen. (dpa)