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Archiv-Artikel

Mord an MS-Krankem: lebenslang

Höchststrafe für zwei der vier Angeklagten, die einen Rollstuhlfahrer getötet haben

OLDENBURG ap ■ Wegen Raubmordes an einem schwer kranken Rollstuhlfahrer in Wilhelmshaven hat das Landgericht Oldenburg am Montag drei der vier angeklagten Männer und Frauen zu hohen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten den an multipler Sklerose leidenden 54-Jährigen am 2. Oktober 2005 gemeinsam umgebracht und bestohlen.

Wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge erhielten ein 24-Jähriger und eine 21-jährige Frau lebenslange Haftstrafen und ein 17-Jähriger achteinhalb Jahre Jugendstrafe. Wegen Beihilfe kam eine 16-Jährige mit sechs Jahren Jugendstrafe davon.

Die vier Angeklagten nahmen die Urteile mit gesenkten Köpfen entgegen. Sie hatten die Diebstahlspläne und den Tatablauf weitgehend gestanden, aber eine Mordabsicht bestritten. Das Gericht sah jedoch die drei Mordmotive Heimtücke, Habgier und Ermöglichung einer Straftat als erwiesen an. Die Clique hatte dem Urteil zufolge geplant, dem Behinderten Wertgegenstände zu stehlen und ihn unter Umständen zu töten. Die vier jungen Leute hatten den Rollstuhlfahrer an jenem Sonntag in Wilhelmshaven getroffen; eine der Frauen kannte ihn. Er lud sie zu sich nach Hause ein. Sie tranken Alkohol, und die Frauen versuchten, ihn mit Sexspielen abzulenken, damit die Männer ihn bestehlen konnten.

Die Täter besprühten den Behinderten mit Reizgas, schlugen ihm eine Flasche über den Kopf und versuchten, ihn mit Kissen zu ersticken. Weil der Mann mit den Beinen zappelte, schlug der 24-Jährige vor, ihn zu erstechen. Der 17-Jährige holte Messer aus der Küche und stach dreimal zu, was er vor Gericht gestand. Nach seiner Aussage hatte auch der 24-Jährige zugestochen. Dieser sagte jedoch vor Gericht, er könne sich nicht daran erinnern.

Drei der Täter flüchteten mit ihrer Beute, darunter Handys und eine Geldbörse, über den Balkon und versteckten sich. Nachbarn hatten Hilferufe und Gepolter gehört und die Polizei alarmiert. Die 16-Jährige wurde im Schlafzimmer festgenommen; die anderen wurden etwas später gefasst.

Der Vorsitzende Richter Dietrich Janßen sagte, jeder Einzelne hätte allein wohl nicht die Tat begangen. „Sie ist nur daraus zu erklären, dass alle Mitglieder einer Gruppe waren, die sich gegenseitig bestärkten.“ Alle seien voll schuldfähig, weder der Alkoholkonsum noch festgestellte Persönlichkeitsstörungen hätten ihre Steuerungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt.