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Archiv-Artikel

Pendlerpauschale wird gekürzt

BERLIN dpa ■ Pendler, Kleinsparer und Familien mit älteren Kindern müssen sich ab 2007 auf weitere Belastungen einstellen. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss gestern mit den Stimmen von Union und SPD, dass Pendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Der Sparerfreibetrag für Ledige soll auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1.500 Euro etwa halbiert werden. Die Bezugsdauer des Kindergeldes soll auf 25 Jahre gesenkt werden. Teil des Steueränderungsgesetzes 2007 ist auch die „Reichensteuer“. Der Bundestag will die Pläne heute verabschieden.