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Archiv-Artikel

Kleinstaaterei mit der Zigarette

BERLIN dpa/apn | In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die den Bürger vor den Folgen des Rauchens schützen sollen. Das seit dem 1. September 2007 geltende Bundesnichtraucherschutzgesetz schreibt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr vor. Nur in bestimmten Zonen darf geraucht werden. Für andere Bereiche, wie etwa die Gastronomie, gelten in den Bundesländern seit Sommer 2008 eigene Nichtraucherschutzgesetze. Nahezu alle Regelungen auf Länderebene sehen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für Raucherräume in Gaststätten vor.

Ursprünglich unterschieden sich die Regelungen jedoch deutlich. Eines der schärfsten Rauchverbote hatte Bayern. Dann wurden in der Gastronomie mehr und mehr Ausnahmen zugelassen, ab 1. August gilt nun wieder striktes Rauchverbot. In anderen Bundesländern müssen Gaststätten meist rauchfrei sein, dürfen aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Dazu gibt es in vielen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen oder Nordrhein-Westfalen die Regelung, dass in einer Kneipe, die kleiner als 75 Quadratmeter ist, geraucht werden darf. Meist müssen sie als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, Minderjährige haben keinen Zutritt.

Anders ist es im Saarland, wo der Verfassungsgerichtshof das strenge Nichtraucherschutzgesetz der Jamaika-Koalition vorläufig stoppte. Nach einer einstweiligen Anordnung kann das eigentlich ab dem 1. Juli vorgesehene strikte Rauchverbot in Gaststätten zunächst nicht in Kraft treten. Den Verfassungsrichtern fehlten eine ausreichende Übergangsregelung und ein finanzieller Ausgleich für die Inhaber. Sachsen und Hessen haben den strikten Nichtraucherschutz wieder gelockert.