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Archiv-Artikel

Wohnung auf dem Prüfstand

HARTZ IV Eine neue Studie soll klären, wie viel Miete bei Arbeitslosen „angemessen“ ist. Befragt werden 3.000 Haushalte. Manchen ist das zu wenig

Von MNZ
Hartz-IV-Urteile

Mehrfach haben die Gerichte in Mietfragen zugunsten der Hartz-IV-EmpfängerInnen entschieden.

■ Auch Arbeitslose haben ein Recht auf freie Wohnortwahl – und darauf, dass die Ämter dies finanziell unterstützt. Das hat im Juni das Sozialgericht geurteilt.

■ Bereits 2009 entschieden die RichterInnen, dass Bremen in der Vergangenheit Bedürftigen mitunter zu wenig Wohngeld zahlte. Dass die hiesige Mietobergrenzen-Regelung mitunter unter der Summe der bundesweit geltenden Wohngeldtabelle lag, war rechtswidrig, so die Richter damals. MNZ

Wie teuer darf ein Arbeitsloser in Bremen wohnen? Diese Frage soll jetzt eine neue Mieterhebung klären, für die momentan im Auftrag des Sozialressorts 3.000 zufällig und repräsentativ ausgewählte Bremer Haushalte befragt werden. Erste Ergebnisse der Studie, die von der Firma „Analyse + Konzepte“ aus Hamburg erstellt wird, sollen im Herbst vorliegen.

Der Hintergrund: Für Bremen existiert kein Mietspiegel. Zwar gibt es ein Gutachten des Hamburger Gewos-Instituts aus dem Jahr 2005. Aber sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht in Bremen stuften diese Untersuchung – schon zu Beginn des vergangenen Jahres – als veraltet und methodisch unsauber ein.

Derzeit dürfen Arbeitslose in Single-Haushalten maximal 358 Euro für Miete ausgeben. Bei zwei Personen dürfen die Kosten der Unterkunft maximal 435, bei vier Menschen bis zu 600 Euro betragen. Wer in Schwachhausen, Oberneuland oder Borgfeld wohnt, darf grundsätzlich 20, wer im Viertel, Findorff oder Horn-Lehe wohnt zehn Prozent mehr ausgeben als jene, die etwa in Hastedt, Walle oder Tenever leben. Ob diese Sätze angehoben werden müssen, soll nun die Auswertung der Mieterhebung ergeben. Im Sozialressort ging man bisher davon aus, dass etwa ein Drittel aller Wohnungen in Bremen auch für Hartz-IV-EmpfängerInnen bezahlbar sind.

Befragt werden sowohl VermieterInnen als auch MieterInnen, sie sollen über Kalt- und Warmmiete, Wohnungsgröße, Mieterhöhungen und Nebenkosten für Heizung Auskunft geben. Das alles geschieht, wie das Sozialressort versichert, datenschutzrechtlich einwandfrei. Doch während die Behörde bei den VermieterInnen mit einem „hohen“ Rücklauf rechnet, wäre man bei MieterInnen schon zufrieden, wenn gut ein Drittel der Angeschriebenen einen ausgefüllten Fragebogen zurückschickt.

Martin Lühr, Jurist bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnnen hätte sich „eine größere Erhebung gewünscht“. Nachdem die Gerichte das Gewos-Gutachten wegen methodischer Mängel „kassiert“ hätten, wäre es „peinlich“, wenn das auch der nachfolgenden Studie passieren würde, so Lühr.

Im Ressort weist man derlei Einwände als unbegründet zurück. Rechtsverbindliche Mietspiegel beruhten oft auf einer Stichprobe von einem bis eineinhalb Prozent, heißt es dort. Geht man davon aus, dass Bremen 170.000 Wohnungen hat, wären also schon 1.700 Antworten als aussagekräftig anzusehen. MNZ