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Archiv-Artikel

Draufzahlen für Ein-Euro-Jobs

Bezieher von ALG II erhalten künftig weniger Geld – und müssen trotzdem fröhlich weiterarbeiten. Am härtesten trifft die neue Senkung der Mehraufwandpauschale alleinerziehende Mütter

Von MAXIMILIAN PROBST

Hamburg wächst? Nein, Hamburg kürzt. Die maximale Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber wird statt monatlichen 210 Euro ab heute nur noch 150 Euro betragen. Dabei handelt es sich um das Geld, das den Ein-Euro-Jobbern von ihren Arbeitgebern zusätzlich zum ALG-II-Satz ausgezahlt wird – damit sie die mit der Tätigkeit einhergehenden Kosten abdecken können.

150 Euro werden in vielen Fällen dafür nicht mehr reichen, befürchtet Dirk Hauer vom Diakonischen Werk Hamburg. Besonders hart treffe es alleinerziehende Mütter. Als Beispiel verweist Hauer auf den Fall einer Frau mit zwei Kindern in Rahlstedt. Arbeiten muss sie in Steilshoop. Bei zwei Krippenplätzen zu je 51 Euro (38 Euro Mindestbeitrag, 13 Euro Essensbeitrag) und der Drei-Zonen-Monatskarte des HVV zu 73 Euro kommt man schnell auf Kosten von 175 Euro. Nicht einmal eingerechnet sind dabei die – ausdrücklich dazugehörenden – Essens- und Bekleidungskosten.

Nicht nur für „sozialpolitisch unangemessen und unvernünftig“ hält Hauer darum die Senkung der Pauschale, sondern auch für „rechtlich zweifelhaft“. Nach Gesetzeswortlaut soll sie ja den tatsächlichen Mehraufwand abdecken. Jetzt dagegen müssten die Ein-Euro-Jobber im Zweifelsfall für ihre Arbeit draufzahlen.

Den Betroffenen empfiehlt die Diakonie, die Differenz bei der ARGE einzuklagen, weiß aber auch, dass viele zu diesem Schritt allein nicht fähig sind. Weiterhelfen könnten dann fachkundige soziale Beratungsstellen.

Die Behörde für Arbeit und Wirtschaft rechtfertigt den Schritt mit dem Verweis auf jüngste Untersuchungen. Die hätten ergeben, dass den Ein-Euro-Jobbern 2005 durchschnittlich sowieso nur 149 Euro im Monat gezahlt wurden. Mit der Senkung passe man die Mehraufwandspauschale nur den tatsächlichen Verhältnissen an.

Aber auch wenn es nur Wenige sein sollten, die am Ende für ihren Ein-Euro-Job draufzahlen müssten – sich damit etwas dazuzuverdienen, wird für fast keinen mehr möglich sein. Vor allem nicht den Stundenlohn von einem Euro, den der Name des Programms suggeriert. Dazu müsste man bei den 135 Monatsstunden lediglich einen Mehraufwand von 15 Euro haben – und trotzdem den Höchstsatz von 150 Euro bekommen.

Eigeninitiative von Empfängern von ALG II ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten. Hauer zumindest sagt: „Wer mit Ein-Euro-JobberInnen spricht weiß, dass der Zuverdienst zum ALG II ein wichtiges Motiv für den Ein-Euro-Job ist.“ Weshalb damit zu rechnen ist, dass der Ein-Euro-Job in Zukunft die Züge einer Zwangsbeglückung annehmen wird.